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Quick Answer: Die AGB von Evokomoribi regeln alle B2B-Angebote, Bestellungen und OEM/ODM-Fertigungsvereinbarungen. Angebote sind 30 Tage gültig; Bestellungen werden mit einer Anzahlung von 30 % per T/T bestätigt, der Restbetrag von 70 % ist vor dem Versand FOB Shenzhen/Guangzhou fällig. Käufer besitzen kundenspezifische Formen nach Bezahlung der Werkzeugkosten. Recht der VR China, GIETAC-Schiedsverfahren.

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen regeln alle B2B-Fertigungs-, OEM/ODM- und Großhandelslieferbeziehungen mit Evokomoribi (Dongguan) Technology Co., Ltd.

Zuletzt aktualisiert: 4. September 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle Angebote, Bestellungen, Fertigungsvereinbarungen und Lieferbeziehungen zwischen Evokomoribi (Dongguan) Technology Co., Ltd. („Evokomoribi“, „wir“, „uns“) und dem kaufenden Unternehmen („Käufer“, „Sie“). Evokomoribi agiert ausschließlich als B2B-Hersteller und verkauft nicht an einzelne Endverbraucher. Die Aufgabe einer Bestellung, die Zahlung einer Anzahlung oder die schriftliche Bestätigung eines Angebots gilt als vollständige Annahme dieser Bedingungen.

2. Angebote und Auftragsbestätigung

  • Alle Angebote werden in USD ausgestellt und sind 30 Kalendertage ab Ausstellungsdatum gültig.
  • Ein Angebot stellt keinen verbindlichen Auftrag dar. Ein Auftrag kommt erst mit Eingang der schriftlichen Bestellung des Käufers und der vereinbarten Anzahlung zustande.
  • Evokomoribi behält sich das Recht vor, jede Bestellung vor Erhalt der Anzahlung nach eigenem Ermessen abzulehnen.
  • Änderungen an bestätigten Spezifikationen — Material, Farbe, Motor, Verpackung, Etikettierung — nach Auftragsbestätigung müssen schriftlich eingereicht werden und können zu angepassten Preisen, MOQ oder Lieferzeiten führen.

3. Zahlungsbedingungen

Standard-Zahlungsstruktur für alle Fertigungsaufträge:

  • 30 % Anzahlung zum Start der Produktion. Die Produktion beginnt erst nach Eingang der Anzahlung.
  • 70 % Restbetrag vor dem Versand fällig. Die Ware wird dem Spediteur erst nach Bestätigung der vollständigen Zahlung übergeben.
  • Alle Zahlungen werden per T/T (Banküberweisung) in USD akzeptiert. Andere Währungen oder Zahlungsmethoden erfordern eine vorherige schriftliche Vereinbarung.
  • Angebote unterliegen einer Preisanpassung, wenn sich die Rohmaterialkosten zwischen Angebotsdatum und Produktionsbeginn um mehr als 8 % ändern; eine schriftliche Mitteilung erfolgt.
  • Zahlungsverzug wird mit 1,5 % Zinsen pro Monat auf den offenen Saldo berechnet.

4. Mindestbestellmengen (MOQ)

  • Standard-Katalog-OEM (Logo + Verpackung auf vorhandener Form): MOQ 300–500 Einheiten pro SKU.
  • Modifiziertes Katalog-ODM (Änderung von Farbe, Motor oder Layout): MOQ 500–1.000 Einheiten pro SKU.
  • Vollständig kundenspezifisches OEM (Neuentwicklung einer Form): MOQ 1.000–2.000 Einheiten pro SKU.
  • Die MOQ gilt pro SKU, nicht pro Bestellung. Bestellungen mit mehreren SKUs müssen die MOQ einzeln erfüllen.
  • Musterbestellungen sind vor der Mengenverpflichtung erhältlich und werden nicht auf die MOQ angerechnet.

5. Geistiges Eigentum und Formeneigentum

  • Bei vollständig kundenspezifischen OEM-Projekten gehört dem Käufer nach vollständiger Bezahlung der Werkzeugkosten 100 % der Form und des zugehörigen Design-IP. Dies wird vor der Produktion in der Fertigungsvereinbarung dokumentiert.
  • Evokomoribi behält das Eigentum an allen Standard-Katalogformen. Katalogformen werden nicht zwischen Kunden geteilt, Evokomoribi kann sie jedoch für andere Käufer verwenden.
  • Designdateien, CAD-Zeichnungen, Firmware-Spezifikationen und App-Quellcode, die vom Käufer übermittelt werden, bleiben ausschließliches Eigentum des Käufers. Evokomoribi wird sie für keinen Dritten reproduzieren, weitergeben oder anpassen.
  • Ein NDA kann vor der Weitergabe sensibler Spezifikationen unterzeichnet werden. Wenden Sie sich an das Vertriebsteam, um vor einer Offenlegung ein NDA anzufordern.

6. Lieferung und Eigentumsübergang

  • Alle Sendungen erfolgen zu Bedingungen FOB Shenzhen oder FOB Guangzhou, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
  • Eigentum und Verlustrisiko gehen mit der Übergabe an den benannten Spediteur oder Frachtführer am FOB-Punkt auf den Käufer über.
  • Evokomoribi haftet nicht für Verluste, Schäden, Verzögerungen oder Zollprobleme, die nach dem FOB-Punkt eintreten.
  • Der Käufer ist verantwortlich für Einfuhrzölle, Steuern, Zollabfertigung und die Einhaltung der Vorschriften des Bestimmungslandes.
  • Evokomoribi stellt mit jeder Sendung die standardmäßigen Exportdokumente bereit: Handelsrechnung, Packliste, Ursprungszeugnis, CE-Konformitätserklärung, RoHS-Zertifikat und MSDS.

7. Haftungsbeschränkung

Die Gesamthaftung von Evokomoribi aus einer Bestellung übersteigt nicht den Gesamtwert dieser Bestellung. Evokomoribi haftet nicht für indirekte, Folge-, Neben- oder Strafschäden, einschließlich entgangener Gewinne, Umsatzeinbußen, entgangener Geschäftsmöglichkeiten oder Rufschädigung, unabhängig vom Klagegrund oder davon, ob Evokomoribi auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Evokomoribi gewährt keine Garantien über die in diesen AGB oder in der schriftlichen Fertigungsvereinbarung für eine bestimmte Bestellung ausdrücklich genannten hinaus.

8. Höhere Gewalt

Evokomoribi haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Ereignissen außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle, einschließlich Naturkatastrophen, staatlicher Maßnahmen, Hafenschließungen, Lieferkettenstörungen, Pandemien oder Arbeitskonflikten. In solchen Fällen wird Evokomoribi den Käufer unverzüglich schriftlich benachrichtigen, und die Parteien werden in gutem Glauben über eine Neuplanung der Produktion oder geeignete Abhilfemaßnahmen verhandeln.

9. Anwendbares Recht und Streitbeilegung

Diese AGB unterliegen den Gesetzen der Volksrepublik China. Im Streitfall vereinbaren beide Parteien, zunächst innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung eine gütliche Einigung zu versuchen. Scheitert die Verhandlung, wird der Streit der Guangdong International Economic and Trade Arbitration Commission (GIETAC) zur endgültigen und verbindlichen Schlichtung in Guangzhou vorgelegt, durchgeführt auf Englisch oder Chinesisch nach Wahl des Klägers.

10. Änderungen

Evokomoribi behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu aktualisieren. Die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Version gilt für diese Bestellung. Wesentliche Änderungen werden registrierten B2B-Kontoinhabern per E-Mail mitgeteilt.

Häufige Fragen

Wann wird ein Angebot zu einem verbindlichen Auftrag?

Ein Angebot ist nicht verbindlich. Ein Auftrag kommt erst zustande, wenn Evokomoribi die schriftliche Bestellung des Käufers und die vereinbarte Anzahlung von 30 % per T/T erhält. Angebote werden in USD ausgestellt und sind 30 Kalendertage gültig.

Wem gehört die Form bei einem kundenspezifischen OEM-Projekt?

Dem Käufer gehören 100 % der Form und des zugehörigen Design-IP, sobald die Werkzeugkosten vollständig bezahlt sind, wie in der Fertigungsvereinbarung dokumentiert. Evokomoribi behält das Eigentum an Standard-Katalogformen.

Wie lauten die Standard-Zahlungsbedingungen?

30 % Anzahlung per T/T zum Produktionsstart, 70 % Restbetrag per T/T vor dem Versand. Die Ware wird dem Spediteur erst nach Bestätigung der vollständigen Zahlung übergeben. Zahlungsverzug wird mit 1,5 % Zinsen pro Monat berechnet.

Welches Recht gilt und wie werden Streitigkeiten beigelegt?

Die Gesetze der Volksrepublik China. Streitigkeiten durchlaufen zunächst 30 Tage gütliche Verhandlungen und danach ein endgültiges, verbindliches Schiedsverfahren vor der Guangdong International Economic and Trade Arbitration Commission (GIETAC) in Guangzhou, auf Englisch oder Chinesisch.

Fragen zu diesen Bedingungen?

Wenden Sie sich an unser Vertriebsteam — wir klären jede Klausel, bevor Sie eine Bestellung aufgeben.

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